Wichtige Info´s zum Thema Geflügelgrippe,auch Geflügelpest genannt

Da es in Thüringen mit Info´s dünn gesät ist , habe ich ein wenig im Netz gesucht , und unter

GERA.DE

wenigstens die wichtigsten Details gefunden .

Hier ein Auszug aus dem Text :

Aufstallungspflicht für Geflügel ....

... Die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest vom 19. Oktober 2005 richtet sich deshalb an alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen. Die folgenden Regelungen sind mit dieser Verordnung verbunden. So sind vom 22. Oktober an bis zum 15. Dezember 2005 grundsätzlich alle Tiere der genannten Arten in geschlossenen, gegen das Eindringen von - auch kleinen - Wildvogelarten gesicherten Ställen mit einem festen, wasserdichten Dach zu halten. Abweichend davon darf Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn die Tiere dabei unter einer überstehenden, nach oben gegen feste und flüssige Einträge gesicherten dichten Abdeckung (keine dünnen Folien oder Netze!) und einer gegen das Eindringen von (auch kleinen) Vogelarten gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. In diesem Fall ist eine solche Aufstallungsform unverzüglich der Abteilung Veterinärwesen/ Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung Gera, Lusaner Str. 20, 07549 Gera unter Angabe von Namen und Anschrift des Halters und der Anzahl der Tiere, telefonisch (Tel. 0365/774930) oder schriftlich anzuzeigen. Verbunden damit ist die Pflicht, in regelmäßigen - mindestens monatlichen - Abständen alle Tiere von einem Tierarzt klinisch untersuchen zu lassen und eine Entnahme von Blutproben im Bestand zur Untersuchung auf die Vogelgrippe auf eigene Kosten zu veranlassen. Vom Amtstierarzt können in einzelnen Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn eine Aufstallung in geschlossenen Ställen nicht möglich sein sollte und wirksame Maßnahmen zur seuchenhygienischen Absicherung des Tierbestandes getroffen werden. Dazu gehört unter anderem auch die regelmäßige - mindestens monatliche - tierärztliche Untersuchung aller Tiere und die Entnahme von Blutproben im Bestand zur Untersuchung auf die Vogelgrippe auf eigene Kosten. Wer das Aufstallungsgebot oder die oben genannten Bestimmungen verletzt, muss mit Strafen in Form von empfindlichen Bußgeldern rechnen. ....

Ich hoffe , daß ich damit wenigstens ein wenig helfen konnte .
Auch ich muß derzeit meine Laufenten im Stall lassen , obwohl ich es nicht gern tue .
Hoffen wir , daß es bald eine Lösung gibt .

27.10.2005

Wer Info`s sucht findet diese am schnellsten auf den Seiten der Landratsämter ,
wie hier beim LRA Saalfeld-Rudolstadt Ganz aktuell :Suchergebnisse beim LRA SLF-RU zu Geflügelpest

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